Um die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung zu erhalten oder zu verlängern, ist im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung eine Leistungsuntersuchung notwendig. Das geht aus der Fahrerlaubnisverordnung hervor. Die Untersuchung wird wiederholt, wenn ein Fahrer das 50. Lebensjahr vollendet hat und danach jeweils nach 5 Jahren.
Die Untersuchung wird von mir für einen Arzt mit der Bezeichnung Betriebsmedizin oder Verkehrsmedizin durchgeführt.
Die Reaktionsfähigkeit wird mit dem Test „Akustische Einfachreaktionszeit“ erhoben.
Die Aufmerksamkeitsleistung wird mit dem Test „Geteilte Aufmerksamkeit“ ermittelt.
Die Konzentrationsleistung wird mit dem Test „Go/Nogo“ erfasst.
Die Belastbarkeit wird mit dem Test „Flexibilität mit Reaktionswechsel“ festgestellt
Die Orientierungsleistung wird mit dem Test „Visuelles Scanning“ ermittelt.
Den Test hat in Niedersachsen bestanden, wer in mindestens drei Untertests eine Leistung erreicht, die einem Prozentrang von 33 oder mehr entspricht. In den übrigen Tests ist eine Leistung erforderlich, die einem Prozentrang von 16 oder mehr entspricht. Das Formulargutachten wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.
Ich biete auch eine MPU-Beratung an.
Der Abbau von Leistungsmängeln durch Prozeßdiagnostik und der Abbau und Fahr- und Prüfungsängsten gehört ebenfalls zu meinem Angebot.
Sämtliche Leistungen werden auf Sie individuell angepaßt.
Sie möchten mehr über meine Leistungen erfahren oder gleich einen konkreten Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf. Ein Anruf genügt.